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Wie eine Neuplanung von Windenergieflächen gelingen kann 27.11.2023

Bund und Länder wollen die Windenergie im Land massiv ausbauen und haben Flächenziele vorgegeben, die in zwei Stufen bis spätestens 2032 erfüllt werden müssen.

Die Planungen des zuständigen Regionalverbandes Großraum Braunschweig sind noch ambitionierter. „Wir erfüllen die Ziele absehbar schon früher“, eröffnet Verbandsvorsitzender Detlef Tanke das Pressegespräch am heutigen Montag.

Doch der Reihe nach. Der aktuelle Stand ist, dass die bisherige Planung nach wie vor gültig ist. In den 49 Vorranggebieten (und nur hier) kann derzeit rechtssicher geplant werden. Gleichzeitig ist die Verwaltung in einer neuen Planung dabei, die neuen Ziele des Bundes und des Landes zu erfüllen. „Wir selbst sind für den deutlichen Ausbau der Windenergie in der Region. Immer im Zusammenspiel mit allen anderen Belangen, die an unsere Räume gestellt werden“, erläutert Tanke.

„Wir wollen weiterhin bündeln und Flächen konzentrieren und damit an vielen anderen Stellen die Windenergie ausschließen.“

Wie kann diese Neuplanung aussehen? Das erläuterte Erste Verbandsrätin Anna Weyde.„Wir haben verschiedene Parameter ausgemacht, durch die sich die notwendigen Flächen erschließen lassen. Wir benötigen mehr als das doppelte der aktuellen Flächen, um unsere Ziele zu erreichen.“

Die Parameter, die bei der Neuplanung eine besonders wichtige Rolle spielen sind:

  • Mindestabstand zu Siedlungen
  • Windenergie im Wald
  • Mindestabstände der Vorranggebiete untereinander

Erste Modellrechnungen haben ergeben, dass diese drei Parameter die Stellschrauben sein werden, die mehr Flächen schaffen. „Eine Verringerung des Mindestabstandes der Wind-Flächen untereinander reicht alleine nicht aus. Signifikant wirken sich die Verringerung der Abstände zu Siedlungen und auch die teileweise Öffnung des Waldes aus“, betont Weyde.

Dabei fordere der Gesetzgeber, dass bei der Neuplanung das sogenannte „rotor-out-Prinzip zum Tragen kommen soll.  Das bedeutet, nicht mehr die gesamten Ausmaße eines Windrades (inklusiv der Rotorblätter) muss innerhalb des Vorranggebietes liegen – wie es bei der bisherigen Planung der Fall ist. Für die Neuplanung heißt das, dass sich nur noch der Turmfuß innerhalb der ausgewiesen Flächen befinden muss.

An welchen Parametern in welcher Reihenfolge gedreht werden soll, das sei jetzt die Aufgabe der Politik des Verbandes, macht Verbandsdirektor Ralf Sygusch deutlich. „Um die neuen Flächenziele zu erreichen, müssen wir an Stellschrauben drehen, die nicht allen Menschen in der Region gefallen werden. Es gibt aber keine anderen Möglichkeiten, die uns das Erreichen der Bundes- und Landesziele ermöglicht und gleichzeitig ebenso viele Bereiche für Windenergie ausschließt.“

Bereits im nächsten Jahr will der Verband eine erste Planung veröffentlichen, mit der das 3,18%-Ziel erreicht werden soll.

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