Träger der Regionalplanung und untere Landesplanungsbehörde

Aufgaben des Regionalverbandes

In Niedersachsen werden die gesetzlichen Aufgaben der Regionalplanung und der unteren Landes­­planungsbehörden in der Regel von den Landkreisen wahrgenommen. Im Großraum Braunschweig sind diese Aufgaben an den Regionalverband (Abteilung Regionalentwicklung) übertragen worden.

Aufgabe der Regionalplanung ist es, übergeordnete, überörtliche und zusammenfassende Pläne oder Programme aufzustellen und fortzuschreiben, sowie alle raumbedeutsamen Planungen aufeinander abzustimmen. Dabei handelt es sich um die Gesamtheit der auf das Verbandsgebiet bezogenen Planung entsprechend den ökologischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und sonstigen infrastrukturellen Erfordernissen.

Dies gilt z.B. gleichermaßen für das Regionale Raumordnungsprogramm wie für andere gemeindeübergreifende Vorhaben wie regionale Verkehrsprojekte, Freiraumschutz und Entwicklung oder Standortkonzepte für eine regional verträgliche Windenergienutzung. Im Interesse einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Stadt- und Regionalentwicklung werden die unterschiedlichen öffentlichen Ansprüche an den Raum durch die Regionalplanung abgewogen und in nachfolgende Planverfahren als Rahmensetzung eingebracht. Hier ist insbesondere die gemeindliche Bauleitplanung (Bebauungs- und Flächennutzungspläne) berührt. 

In der Funktion als untere Landesplanungsbehörde übernimmt der Regionalverband die raumordnerische Prüfung und Abstimmung von raumbedeutsamen Planungen und Einzelvorhaben zum Beispiel über die Durchführung von Raumordnungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung für den Zuständigkeitsbereich. Außerdem wirkt er mit an der Aufstellung von Programmen und Plänen der Fachbehörden zum Beispiel durch Erarbeitung von raumordnerischen Stellungnahmen.

Erklärfilm zur Raumordnung

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