Qualität und Controlling

Qualität und Controlling im Zugverkehr

Qualitätscontrolling der erbrachten Verkehrsleistungen wird zurzeit vom Regionalverband Großraum Braunschweig im Bereich des Schienenpersonennahverkehr (SPNV) durchgeführt.
Die Verkehrsleistungen im Großraum Braunschweig sollen entsprechend den vereinbarten Regelungen pünktlich und tatsächlich erbracht werden. Abweichungen können zu einem vollständigen Einbehalt der Zuschusszahlungen seitens des Regionalverbandes führen (Malus). Dies betrifft die folgenden Bereiche:

Zugausfälle

Die Verkehrsleistungen müssen von den Eisenbahnverkehrsunternehmen tatsächlich erbracht werden, um einen Aspruch auf Ausgleichszahlungen zu bewirken. Sofern Verkehrsleistungen im Großraum Braunschweig ausfallen, werden diese vom Regionalverband auch nicht bezuschusst. Der Grund für Zugausfälle, wie beispielsweise Bauarbeiten, Sturm oder Streik, ist hier unerheblich. Die Leistung im Schienenpersonennahverkehr muss aber vollständig ausfallen. Verspätungen ab 60 Minuten gelten ebenfalls als Zugausfall.

Pünktlichkeit

Als unpünktlich gelten alle Verspätungen ab fünf Minuten. Diese Grenze besteht unabhängig von der Ursache der Verspätungen. Eine Ausnahme bildet hierbei das Kriterium "Höhere Gewalt". So wird eine Verspätung aufgrund "Höherer Gewalt" erst ab dem nachfolgenden Messpunkt in der Gesamtpünktlichkeit berücksichtigt. Messpunkte im Großraum Braunschweig sind die Stationen Braunschweig Hauptbahnhof, Gifhorn, Goslar und Seesen. Unpünktlichkeit der Verkehrsleistungen wird mit Malus belegt.

Zugbildung

Eine abweichende Zugbildung (Fahrzeugeinsatz) wird ebenfalls mit Malus belegt, sofern mehr als 15 Prozent der Nahverkehrszüge vom vorgesehenen Einsatzplan abweichen.

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