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Kiesabbau im Goslarer Ortsteil Wiedelah ist raumverträglich – aber nur unter Berücksichtigung von Maßgaben 28.02.2024

Ist der Kiesabbau im Goslarer Ortsteil Wiedelah raumverträglich? Das hatte der Regionalverband Großraum Braunschweig zu prüfen und hat abschließend dazu eine Landesplanerische Feststellung verfasst.

Im Ergebnis ist der Kiesabbau in dem Gebiet nördlich des Ortsteils Wiedelah raumverträglich. Zugleich macht der Regionalverband Vorgaben, die das Unternehmen Raulf Kies GmbH & Co. KG beachten und berücksichtigen muss.

Beispielsweise muss das Unternehmen frühzeitig einen Lärmschutzwall errichten, um die Lärmrichtwerte nicht zu überschreiten. Für die in Anspruch genommenen landwirtschaftlichen Ackerflächen muss es Kompensationen in räumlicher Nähe geben. Auch ein Grundwasser-Monitoring ist Voraussetzung der Genehmigung. Dadurch sollen frühzeitige Erkenntnisse möglicher negativer Auswirkungen erkannt werden.

Zu den Maßgaben gehört auch, ein Verkehrskonzept zu entwickeln, wie und wo die zusätzlichen Verkehre geführt werden sollen. Dabei soll der ruhende Verkehr innerorts und am Wiedelaher See berücksichtigt werden, ebenso der Radverkehr.

Für den Regionalverband ist damit die raumordnerische Verträglichkeitsprüfung abgeschlossen. Das weitere Verfahren, an dessen Ende eine mögliche Genehmigung steht, übernimmt die Untere Wasserbehörde der Stadt Goslar. Der Regionalverband begleitet das sich anschließende Planfeststellungsverfahren nur noch als Beteiligter und prüft in diesem Zusammenhang die Umsetzung der vorgeschriebenen Maßgaben.

Was bedeutet "raumverträglich"?

Mit Blick auf die zahlreichen, unterschiedlichen Anforderungen an einen Raum (in dem Fall an ein Gebiet) wird geprüft, ob das Projekt - in diesem Fall der Kiesabbau - mit anderen geplanten oder bereits vorhandenen Nutzungen wie zum Beispiel Naturschutz, Landwirtschaftliche Flächen oder Siedlungsentwicklung vereinbar ist.

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