RROP Wind

Regionalplanung und Windenergienutzung

Der Regionalverband legt im regionalen Raumordnungsprogramm Vorrang- und Eignungsgebiete für Windenergienutzung fest und steuert so die Verteilung von raumbedeutsamen Windkraftanlagen im Verbandsgebiet. Wie und welche Anlagen in dem jeweiligen Gebiet aufgestellt werden unterliegt dem jeweiligen Baugenehmigungsverfahren.

Windkraftanlagen gehören zu den sogenannten privilegierten Bauvorhaben im Aussenbereich. Sie können also - sofern die Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes eingehalten werden - an jeder beliebigen Stelle errichtet werden. Um die damit verbundene "Verspargelung" der Landschaft zu verhindern, kann das Instrument der Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung von der Regionalplanung angewendet werden. Damit dürfen raumbedeutsame Windkraftanlagen nur noch innerhalb dieser Gebiete errichtet werden.


Zum Thema "Windenergie" verfolgt der Regionalverband zur Zeit zwei Handlungsstränge

1. Änderung des RROP2008, Weiterentwicklung Windenergie

Die 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2008 für den Großraum Braunschweig „Weiterentwicklung der Windenergienutzung“ (1. Änderung des RROP 2008) wurde im Jahr 2020 in Kraft gesetzt. Mit Urteil von Dezember 2022 hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (Nds. OVG) die 1. Änderung des RROP 2008 für unwirksam erklärt. Der Regionalverband hat das Rechtsmittel der Beschwerde gegen die vom Gericht nicht zugelassene Revision (sog. Nichtzulassungsbeschwerde) eingelegt. Das Urteil des Nds. OVG hat Ende November 2023 Rechtskraft erlangt.

Die Verbandsversammlung hat bereits im Mai 2023 vorsorglich die Einleitung eines ergänzenden Verfahrens gem. § 11 Abs. 6 Raumordnungsgesetz (ROG) beschlossen. Ziel des Verfahrens war es, die aus der Sicht des Nds. OVG bestehenden Planungsfehler zu beheben und die 1. Änderung des RROP 2008 rückwirkend zum 02.05.2020 wieder in Kraft zu setzen.

Im Januar 2024 hat die Verbandsversammlung die im Zuge des durchgeführten ergänzenden Verfahrens angepasste Fassung der 1. Änderung des RROP 2008 als Satzung beschlossen. Die Verbandsverwaltung hat daraufhin umgehend den Antrag auf Genehmigung der 1. Änderung des RROP 2008 beim Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Braunschweig eingereicht.

Mit Bescheid vom 13.03.2024 hat das ArL Braunschweig die Satzung der 1. Änderung des RROP2008 mit Ausnahme des Vorranggebietes Windenergienutzung GF Meinersen Seershausen 01 sowie des im Rahmen der 1. Änderung des RROP 2008 erweiterten Teils des Vorranggebietes Windenergienutzung GF Wittingen Stöcken GF 2 Erweiterung genehmigt. Nur die genehmigten Teile der 1. Änderung des RROP 2008 werden wirksam.

Alle Unterlagen zur 1. Änderung des RROP 2008 finden Sie hier

Anpassung des Regionalplanes an neue Flächenziele für Windenergie

Das Land Niedersachsen hat Anfang 2023 den Bundesvorgaben folgende neue Flächenziele für die Windenergie festgesetzt. Geplant ist nach dem ersten Entwurf des Landes, die Flächen für die Windenergie auf 3,18 % der Fläche des Gebietes des Regionalverbandes wesentlich zu vergrößern.

Bis Ende 2032 müssen nach Bundesvorgabe niedersachsenweit 2,2 % der Landesfläche für die Windenergie bereitgestellt sein. Ziel des Regionalverbandes ist es, bis Ende 2032 die geforderten 3,18 % der Gebietsfläche für Windenergie auszuweisen.  

Bis Ende 2026 soll ein neuer Regionalplan für die Windenergie aufgestellt sein. Windenergieanlagen müssen bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht gebaut sein.

Der Regionalverband hat parallel zur Heilung der 1. Änderung des RROP 2008 mit der Neuplanung begonnen. Die bestehenden Kriterien, nach denen Vorranggebiete Windenergie in der 1. Änderung des RROP 2008 festgelegt wurden, reichen für die neuen Flächenziele nicht mehr aus. Benötigt werden mehr als das doppelte der aktuellen Flächen, um das Flächenziel von 3,18 % zu erreichen.  

Die Parameter, die bei der Neuplanung eine besonders wichtige Rolle spielen sind:

  • Mindestabstand zu Siedlungen
  • Windenergie im Wald
  • Mindestabstände der Vorranggebiete untereinander

Dabei geht der Gesetzgeber davon aus, dass bei der Neuplanung das sogenannte „rotor-out-Prinzip" zum Tragen kommen soll.  Das bedeutet, nicht mehr die gesamten Ausmaße eines Windrades (inklusiv der Rotorblätter) muss innerhalb des Vorranggebietes liegen – wie es bei der bisherigen Planung der Fall ist. Für die Neuplanung heißt das, dass sich nur noch der Turmfuß innerhalb der ausgewiesen Flächen befinden muss.


Daten zu Windkraftanlagen

Aufstellorte und Daten zu bestehenden Windkraftanlagen im Verbandsgebiet finden Sie in unserem Energieportal

Die Daten sind aus verschiedenen Quellen zusammengetragen worden. Sie können jedoch lückenhaft sein weil der Regionalverband nicht über die Aufstellung bzw den Betrieb von Windkraftanlagen informiert wird.